Du hast den Autoführerschein und möchtest auch 125er Roller und Motorräder fahren – dann los!
A1 ohne Prüfung – die Voraussetzungen
WAS DARF ICH FAHREN MIT B196?
Bei den umgangssprachlich genannten „125er“ handelt es sich aus rechtlicher Sicht um sogenannte „Leichtkrafträder“ der Führerscheinklasse A1. Diese haben folgende Spezifikationen:
FAHRWERK - FAHRSCHULE STEINBORN
GERWIGSTRASSE 17, 78112 ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD
HAUPTSTR. 41, 78098 TRIBERG
© 2024 Fahrwerk - Fahrschule Steinborn
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.