Du hast den Autoführerschein und möchtest auch 125er Roller und Motorräder fahren – dann los!
A1 ohne Prüfung – die Voraussetzungen
WAS DARF ICH FAHREN MIT B196?
Bei den umgangssprachlich genannten „125er“ handelt es sich aus rechtlicher Sicht um sogenannte „Leichtkrafträder“ der Führerscheinklasse A1. Diese haben folgende Spezifikationen:
FAHRWERK - FAHRSCHULE STEINBORN
GERWIGSTRASSE 17, 78112 ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD
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