Du hast den Autoführerschein und möchtest auch 125er Roller und Motorräder fahren – dann los!
- Keine Theorie oder Praxis Prüfung notwendig
- Fahrstunden sind an wenigen Tagen erledigt
- Schulung auf Fahrzeug mit einfachem Handling
- Kein Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs notwendig
- Auch kurzfristige Ausbildung möglich, da keine Bestätigung vom Amt oder Prüfungstermin notwendig ist
A1 ohne Prüfung – die Voraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Besitz der Klasse B: Mindestens 5 Jahre
- Theoretische Ausbildung: 4x 90 Minuten
- Praktische Ausbildung: 5x 90 Minuten (individuelle Terminvereinbarung)
WAS DARF ICH FAHREN MIT B196?
Bei den umgangssprachlich genannten „125er“ handelt es sich aus rechtlicher Sicht um sogenannte „Leichtkrafträder“ der Führerscheinklasse A1. Diese haben folgende Spezifikationen:
- Maximale Leistung – 11kW (15 PS)
- Bei Elektromotoren – Dauerleistung 11kW
- Maximaler Hubraum: 125ccm
- Leistungsgewicht: 0,1 kW pro Kg (Das Bedeutet: Das Krad muss mindestens 110 Kg wiegen, um 11 kW Leistung zu haben. Ist es leichter, muss die Leistung gedrosselt werden damit es noch zur Klasse A1 / B196 zugehörig ist.)
- Ein Aufstieg auf andere Motorradklassen ist nicht möglich, da es sich nur um eine Erweiterung des Autoführerscheins handelt.
- Die Erweiterung gilt nur national!